AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

des Landhotel Buller (Stand 12/2011)

I. Allgemeines

1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die des Landhotel Buller e.K.,

Iburger Straße 35, 49170 Hagen a.T.W.
Kontakt: 
Inhaber: Paul Ludwig Buller

Amtsgericht Bad Iburg
Finanzamt Osnabrück-Land

Nr. 65/107/04033
Ust.Id.-Nr. DE 263 776 316

2. Alle vertragsgegenständlichen Lieferungen und Leistungen, die der Landhotel Buller e.K. erbringt, erfolgen auf der Grundlage der folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

3. Für vertragliche Beziehungen zu unseren Kunden und Gästen gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

II. Geltungsbereich

1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung und von Konferenz-/Veranstaltungsräumen zur Tagung/Festlichkeit durch Vermietung, sowie alle für den Kunden erbrachten Leistungen und Lieferungen des Hotels.

2. Abweichende Regelungen haben nur dann Bedeutung, wenn diese zuvor schriftlich festgehalten wurden.

III. Zustandekommen des Vertrages

1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer und/oder der Veranstaltungsraum mündlich oder schriftlich bestellt und zugesagt worden sind.

2. Das Hotel wird in der Regel die Buchung schriftlich bestätigen, es sei denn, durch die Kurzfristigkeit der Buchung, kann nur eine mündliche Bestätigung erfolgen.

IV. Leistungen, Preise, Zahlung

1. Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Beschreibung der Buchung. Im Vorfeld getroffene mündliche Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen einer ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung durch das Landhotel Buller.

2. Inhaltliche bzw. organisatorische Änderungen oder Abweichungen vom Seminar-/Tagungsarrangement, die während der Durchführung des Seminars/Tagung notwendig werden, dürfen insoweit vorgenommen werden, als diese nicht erheblich sind oder den Gesamtzuschnitt des Vertrages nicht beeinträchtigen.

3. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer/Veranstaltungsräume bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des reservierten Zimmers/Veranstaltungsraumes dem Kunden Schadenersatz zu leisten bzw. eine gleichwertige Unterbringung/Räumlichkeit zu benennen.

4. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Überlassung von Zimmern und Veranstaltungsräumen, sowie die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen.

5. Alle vereinbarten Preise schließen die jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuern ein.

6. Sämtliche Rechnungen des Hotels sind spätestens am Abreisetag zu zahlen. Debitorenrechnungen werden lediglich durch vorherige Kostenübernahme-Bestätigungen erstellt und sind binnen 10 Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei Verzug ist das Hotel berechtigt, Verzugzinsen in einer Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren, dem Kunden der Nachweis eines niedrigeren Schadens vorbehalten.

V. Annullierung/Stornierung durch den Kunden

1. Stornierungen müssen zur Fristwahrung schriftlich vorgenommen werden. Der Kunde kann vom Vertrag kostenfrei zurücktreten, wenn zuvor schriftlich ein Termin zum kostenfreien Rücktritt zwischen dem Hotel und dem Kunden vereinbart wurde.

2. Generell empfiehlt das Hotel dem Kunden, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.

3. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen bei Übernachtungen mit oder ohne Frühstück 20% des Übernachtungspreises, bei Halbpension 30% und bei Vollpension 40% des Pensionspreises.

4. Das Hotel ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.

5. Bis zur anderweitigen Vermietung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer V.3 errechneten Betrag zu bezahlen.

VI. Annullierung/Stornierung durch das Hotel

1. Das Hotel ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, falls höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen
– oder Zimmer / Veranstaltungsräume unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks gebucht werden
– oder das Hotel den begründeten Anlass hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann.

2. Bei dem berechtigten Rücktritt des Hotels, entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.

VII. Gerichtsstand

1. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.

 

 

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